Bedingt durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union haben sich für Künstler, Darsteller und Kreativschaffende mit Wohnsitz in einem EU-Land Veränderungen bezüglich der Reisefreiheit ergeben, wenn eine arbeitsbezogene Reise in das Vereinigte Königreich geplant ist. Diese neuen Regelungen treffen auch auf britische Künstler, Darsteller und Kreativeschaffende zu, die einen Aufenthalt in Deutschland planen. Auch für sie gelten neue Regelungen, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind.

Wir haben für Sie im Folgenden die wichtigsten Szenarien zusammengefasst. Zu jedem möglichen Szenario finden Sie Links, über die Sie weiterführende Informationen erhalten. 

Bitte beachten Sie, dass der British Council keine Beratung hinsichtlich der Erfordernis eines Visums erteilen kann. Auch können wir Visumanträge nicht unterstützen, wenn der British Council das Programm nicht in direkter Weise selbst organisiert.

1. Künstler, Darsteller und Kreativschaffende, die für einen kurzen, befristeten Zeitraum nach Deutschland einreisen

Es besteht keine Visumspflicht für britische Staatsangehörige für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Zu beachten ist hier jedoch, dass keinerlei entlohnte Beschäftigung damit verbunden sein darf. Beim Grenzübertritt in ein Schengen-Land müssen britische Staatsangehörige einen gültigen Reisepass vorlegen, d. h. dies gilt auch für eine Einreise nach Deutschland. Einreisende müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Ebenso ist der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung notwendig. Bitte beachten Sie, dass im Vereinigten Königreich ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten, EHICs, nicht mehr ausgestellt werden, aber bis zum Ablaufdatum auf der Karte gültig bleiben. Sobald Ihre EHIC abläuft, müssen Sie eine GHIC beantragen, um sie zu ersetzen. Weitere Informationen über die Gesundheitsfürsorge für britische Staatsangehörige, die die EU besuchen, finden Sie hier. 

Die Organisation Touring Artists bietet weitergehende und detaillierte Informationen sowie eine individuelle Beratung für Organisationen in Deutschland, die britische Künstler nach Deutschland einladen möchten, um mit ihnen zu arbeiten. Sie erreichen diese Organsation unter folgendem Link: 

Touring Artists: Vom Vereinigten Königreich nach Deutschland – FAQ

Insbesondere im Falle von finanziell vergüteteten Aufenthalten ist eine individuelle Beratung empfehlenswert. 
(E-Mail-Adresse für eine individuelle Beratung: beratung@touring-artists.info)

Darüberhinaus bietet die Website der Deutschen Botschaft in London ebenfalls nützliche Informationen für Kulturschaffende (in englischer Sprache).

2. Künstler, Darsteller und Kreativschaffende, die kurzzeitig von Deutschland nach Großbritannien reisen

Für EU-Bürger ist es nicht notwendig, ein Visum im Falle eines kurzzeitigen Aufenthalts im Vereinigten Königreich zu beantragen. Dies schließt auch einige klar definierte Bereiche entlohnter Arbeit ein. (Beispiel: „permitted paid engangement“). Anbei finden Sie eine Zusammenfassung der gängigsten Szenarien im Falle von Künstlern oder anderweitig künstlerisch tätigen Personen. 

  1. Ohne Honorar / Vergütung (z. B. Konferenzen, Festivalteilnehmer)
    Bei einem Aufenthalt im Vereinigten Königreich, um z. B. eine unbezahlte Tätigkeit anzunehmen oder bestimmten geschäftlichen oder akademischen Tätigkeiten nachzugehen, die jedoch nicht mit einer vergüteten Arbeit verbunden sind, gelten Sie als „Standard Visitor“. In diesem Falle benötigen Sie kein Visum, wenn der Aufenthalt einen Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreitet. Diese Regelung würde z. B. im Falle der Teilnahme an einem Festival oder einer Konferenz Anwendung finden, soweit dies nicht mit einer Vergütung verbunden ist.
    Weitere Information finden Sie auf der Seite der britischen Regierung. 

  2. Vergütet (z. B. Auftragsarbeiten, Auftritte mit Honorar)
    i) Zugelassene vergütete Tätigkeiten
    Als „Experte/Expertin” Ihres Arbeitsbereichs ist es möglich, ohne Visum nach Großbritannien einzureisen, um eine „zugelassene vergütete Tätigkeit“ (permitted paid engagement) aufzunehmen.
    Hierzu benötigen Sie ein offizielles Einladungsschreiben, welches Sie bei Grenzübertritt vorweisen müssen. Sie können dann für einen Monat im Vereinigten Königreich bleiben, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Bitte beachten Sie jedoch, dass jegliche Vergütung – soweit anwendbar – nur durch eine britische Organisation erfolgen kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der britischen Regierung.

    ii) Ausnahmeregelung für bestimmte Festivals
    Im Falle einiger sehr bedeutender Kunst- und Kulturfestivals gelten Ausnahmen zu den vorgenannten Regelungen. Künstler, Schauspieler oder Musiker, die nach Großbritannien reisen, um bei einem oder mehreren der im Folgenden aufgelisteten Festivals aufzutreten, können hierfür eine Vergütung erhalten. Die Liste der betreffenden Festivals finden Sie auf der folgenden Webseite.

Im Falle langfristiger Aufenthalte ist es erforderlich, ein Visum zu beantragen. Informationen finden Sie hier. Detaillierte Informationen hinsichtlich der Erfordernis eines Visums finden Sie auf der Webseite der britischen Regierung. Die klare Frage- und Antwortstruktur leitet Sie durch das System und zeigt auf, ob ein Visum erforderlich ist oder nicht. Informationen zu touristischen oder kurzzeitigen Aufenthalten finden Sie hier.